Pflegeheim –
Wie möchten Sie im Alter wohnen? Für die Beantwortung dieser Frage steht – je nach persönlichen Anforderungen – im Bedarfsfall eine Reihe von Möglichkeiten zur Auswahl. Da die Bezeichnungen für viele Wohnformen im Alter frei wählbar sind, ist es beim ersten Hinsehen gar nicht so einfach zu erkennen, welche Wohnform sich für die Seniorin oder den Senior am besten eignet. Hier sehen Sie ein paar grundsätzliche Ratschläge, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen werden.
Wenn ein Leben in der eigenen Wohnung oder im trauten Heim allmählich unmöglich wird, beginnen spätestens dann die ersten Überlegungen nach Alternativen. Dabei denken viele erstmal über Altenheime nach. Kein Wunder, denn diese Bezeichnung wurde über viele Jahrzehnte für jede Organisation benutzt, die mit der Betreuung älter Menschen zu tun hatten. Ein Altenheim ist jedoch heute nur eine Möglichkeit unter mehreren. Somit stellen sich gleich zwei zentrale Fragen: Welche Einrichtungen gibt es überhaupt und welche passen individuell zu welchen Anforderungen am besten? Zunächst wird grundsätzlich zwischen Alten- bzw. Pflegeheimen und dem so genannten Betreuten Wohnen unterschieden. Dabei wird das Altenheim von Experten als Begriff deutlich enger gefasst: Altenheime sind Einrichtungen, in denen ältere Menschen versorgt werden, die zur Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr in der Lage sind. Bitte beachten Sie: Diese Menschen sind zwar hilfsbedürftig, aber noch lange nicht pflegebedürftig. Das ist ein großer Unterschied! Bitte beachten Sie: Bei akut auftretenden Erkrankungen kann ein älterer Mensch in einem Altenheim nur in einem sehr begrenzten Umfang Pflege erhalten. Dafür sind vielmehr Pflegeheime geeignet.
Abgrenzung der verschiedenen Einrichtungen
Welcher Typus der Einrichtung für den jeweiligen Menschen am besten passt, ist im Wesentlichen von der Gesundheit und der Pflegebedürftigkeit abhängig. Kleiner Tipp: Die Betroffenen sollten sich dazu von ihrem zuständigen Hausarzt beraten lassen. Dieser kann sich am besten ein Bild von den körperlichen und geistigen Fähigkeiten machen. Zudem sollten Sie sich als Angehöriger oder auch Betroffener bei einem Tag der offenen Tür oder ähnlichen Gelegenheiten einen Einblick von diesen Einrichtungen vor Ort verschaffen. Vielleicht haben Sie auch Betroffene in Ihrem Bekanntenkreis, die in ein Heim eingezogen sind, die Sie bei Gelegenheit einmal besuchen können.
Betreutes Wohnen – familiäre Atmosphäre mit Service
Barrierefreie Wohnungen in einer eigens zu diesem Zweck geschaffenen Wohnanlage können von Pflegebedürftigen gemietet oder gekauft werden. Darüber hinaus erhält der Bewohner je nach Bedarf ein speziell auf ihn abgestimmtes Paket an professionellen Serviceleistungen. Diese reichen von Hauswirtschaft bis Pflege. Da sich solche Angebote hinsichtlich der Kosten erheblich unterscheiden, ist ein detaillierter Preis-Leistungs-Vergleich unbedingt anzuraten. Zum Beispiel eignen sich ambulant betreute Wohngemeinschaften als Alternative zum Pflegeheim speziell für Menschen mit leichter Demenz. Hier teilen sich mehrere Bewohner eine Wohnung, für die rund um die Uhr eine Betreuung und Pflege bereitgestellt werden kann. Eine der Zielsetzungen ist die Schaffung einer möglichst familiären Atmosphäre.
Pflegeheime – Hilfe tut Not
Hier leben ältere Menschen in Einzel- oder Doppelzimmern, die auf ständige Hilfe angewiesen sind. Auf Wunsch auch mit eigenen Möbeln. Es wird zwischen einer stationären und einer teilstationären Pflege unterschieden. Im Falle einer stationären Pflege wird eine dauerhafte Betreuung in Anspruch genommen. Im anderen Falle verbringen die Pflegebedürftigen nur den Tag oder die Nacht in der Einrichtung.
Voraussetzungen für die Aufnahme in ein Pflegeheim
Wer in einem Pflegeheim aufgenommen werden will, muss einer Pflegestufe zugewiesen werden. Das heißt, der Betroffene muss als pflegebedürftig eingestuft werden, da er sich wegen seiner Krankheit, seiner Behinderung oder seinem Alter nicht mehr selbst versorgen kann. Im Vordergrund der Pflege stehen die Verbesserung des Allgemeinzustands sowie das Bestreben, die verbliebenen Kräfte weiter zu erhalten bzw. zu stärken. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, muss von der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) überprüft werden. Die angebotenen Pflegeleistungen orientieren sich an der so genannten Pflegestufe, die sich nach dem Stadium der Hilfsbedürftigkeit richtet. Es wird zwischen drei Stufen unterschieden:
- Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
Der Betroffene benötigt täglich mindestens bei der Verrichtung von zwei Tätigkeiten der Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie bei der Führung des Haushalts Hilfe. Dieser Hilfebedarf erfordert die Dauer von mindestens 90 Minuten. Davon soll die Pflege im Vordergrund stehen und die Grundpflege mindestens 45 Minuten erfordern. Liegt der Aufwand darunter, so ist der Betroffene entweder geringfügig oder nicht pflegebedürftig. Dies entspricht dann der Pflegestufe 0. - Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
Als schwerpflegebedürftig werden Menschen eingestuft, die drei Mal täglich Hilfe benötigen. Das heißt, mindestens 180 Minuten und davon mindestens 120 Minuten für die Grundpflege. - Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Die Stufe der Schwerstpflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn ein Hilfebedarf des Betroffenen mindestens fünf Stunden pro Tag oder rund um die Uhr erforderlich ist.
Wird dagegen nur Hilfe im hauswirtschaftlichen Bereich benötigt, so sind die Prämissen für einen Leistungsbezug nicht gegeben. In diesem Fall spricht man von der Pflegestufe 0.
Ab 1.1.2017 orientieren sich die Pflegeleistungen an dem sogenannten Pflegegrad, der sich nach der Selbständigkeit der Betroffenen richtet und das bisherige System der drei Pflegestufen ablöst. Diese neue Organisation in Pflegegraden unterscheidet sich von der alten Gliederung in Pflegestufen insofern, dass geistige Erkrankungen in höherem Maße berücksichtigt werden. Gleichzeitig werden psychische und physische Aspekte der Pflegebedürftigkeit auf eine Stufe gestellt, was bisher nicht der Fall war. Es findet eine Unterscheidung von fünf Graden statt:
- Pflegegrad I – geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit:
Als Pflegegrad I wird das unterste Stadium der Pflegebedürftigkeit betitelt. Die Betroffenen sind hierbei überwiegend selbständig und bedürfen nur in eingeschränktem Maße der Pflege. Es wird lediglich maximal einmal am Tag eine psychosoziale Hilfe benötigt, wobei für die Grundpflege 27 bis 60 Minuten vorgesehen sind.
- Pflegegrad II – erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit:
Die Betroffenen des Pflegegrades II sind in ihrer Selbständigkeit beachtlich eingeschränkt. Für den Pflegegrad II sind eine Grundpflege von 30 bis 127 Minuten, eine psychosoziale Assistenz und maximal eine Unterstützung in der Nacht vorgesehen. Dagegen kalkuliert man bei Betroffenen mit psychologischer Erkrankung in diesem Grad mit einem Grundpflegebedarf von 8 bis 58 Minuten, einer psychosozialen Hilfe von zwei- bis zwölfmal am Tag und einer Präsenzzeit tagsüber von weniger als 6 Stunden.
- Pflegegrad III – schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit:
Die dritte Grad der Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn das selbständige Leben schwer eingeschränkt ist. Dabei ist eine Grundpflege von 131 bis 278 Minuten vorgesehen sowie eine psychosoziale Stütze von zwei- bis sechsmal täglich. Außerdem wird maximal zweimal nachts Hilfe und eine Anwesenheit tagsüber von bis zu 6 Stunden benötigt. Bei Beeinträchtigten dieses Pflegegrades mit einer psychologischen Erkrankung wird hingegen die Grundpflege auf 8 bis 74 Minuten verringert und die psychosoziale Unterstützung auf sechsmal täglich bis ständig ausgeweitet. Nachts wird maximal zweimal eine Assistenz gebraucht und tagsüber ist eine Präsenz von 6 bis 12 Stunden erforderlich.
- Pflegegrad IV – Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit:
Hierbei ist die Selbständigkeit der Betroffenen schwerstens eingeschränkt. Die Folge sind eine Grundpflege von 184 bis 300 Minuten, eine psychosoziale Unterstützung zwei- bis sechsmal täglich, 2 bis 3 nächtliche Hilfeleistungen und eine Anwesenheit tagsüber von 6 bis 12 Stunden. Dagegen erfordert dieser Pflegegrad bei Patienten mit psychologischer Erkrankung 128 bis 250 Minuten der grundsätzlichen Pflege und eine psychosoziale Hilfe von minimal siebenmal täglich. Eine nächtliche Assistenz wird ein- bis sechsmal gegeben und tagsüber ist rund um die Uhr Pflegepersonal anwesend.
- Pflegegrad V – Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung:
Es handelt sich hierbei um die höchste Stufe der Pflegegrade. Dabei werden die Betroffenen als „Härtefälle“ bezeichnet, was einen besonders hohen Aufwand der Pflege beschreibt. Das Pflegepersonal ist bei diesem Grad rund um die Uhr präsent und unterstützt die Patienten bis zu dreimal in der Nacht. Des Weiteren wird eine Grundpflege von 24 bis 279 Minuten angesetzt und eine psychosoziale Unterstützung von mindestens zwölfmal am Tag.
Die richtige Auswahl eines Pflegeheimes
Klären Sie vorab die persönlichen Wünsche des Betroffenen! Lassen Sie sich Broschüren, Leistungsbeschreibungen, Haus- und Heimordnungen zusenden und vereinbaren Sie einen Besuchstermin! Vergleichen Sie mehrere Einrichtungen miteinander! Dazu stellen Sie sich u.a. folgende Fragen:
- Wie möchte der Betroffene leben?
- Wie soll das Pflegeheim ausgestattet sein?
- Wo liegt die Einrichtung? Ist sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen?
- Gibt es in nächster Nähe Einkaufsmöglichkeiten oder passende Freizeitangebote?
- Welche Atmosphäre herrscht vor? Kann man sich dort langfristig wohlfühlen?
- Machen die Bewohner einen gepflegten Eindruck?
- Werden vorgegebene Personalschlüssel und die Fachkraftquote erfüllt?
- Werden Wahlmöglichkeiten beim Essen angeboten?
- Wie viele Menschen leben in dem Pflegeheim?
- Werden zusätzliche Serviceangebote wie z. B. Fußpflege, Friseur angeboten?
- Werden individuelle Wünsche bei der Pflege berücksichtigt?
- Gibt es Gemeinschaftsräume oder Räume für Gymnastik, Spiele, TV-Video, Bildung etc.?
- Wird – soweit möglich – die Selbstständigkeit der Bewohner gefördert?
- Welche Angebote zur persönlichen Beschäftigung gibt es?
- Existiert ein Heimbeirat?
Die Kosten für Pflegeheime
Die Frage nach den monatlichen Kosten für ein Pflegeheim ist von verschiedenen Faktoren abhängig und von Heim zu Heim unterschiedlich. Zum einen von der Pflegestufe des Bewohners und zum anderen von den Kosten der Einrichtung selbst. Die Gesamtkosten werden in einem Pflegetagessatz zusammengefasst, der die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Bewohners deckt. Wenn zum Beispiel der Tagessatz eines Pflegeheimes in der Pflegestufe I mit 67 Euro festgelegt wird, kommt man auf ein monatliches Heimentgelt bei 30 Tagen von 2.010 Euro. Davon wiederum trägt die Pflegeversicherung in der Pflegestufe I bis zu 1.023 Euro. Der durch den Betroffenen aufzubringende Eigenanteil beträgt demnach 987 Euro pro Monat. Bitte beachten Sie: Pflegeimmobilien können auch als Kapitalanlage erworben werden. Sie profitieren von einer hohen Sicherheit, attraktiven Renditen und langfristigen Mietverträgen bei keinem Verwaltungsaufwand.