Pflicht der Versorger, die Einwohner ihres Versorgungsgebietes an die Netze wie Kanal und Wasser anzuschließen und somit zu versorgen.
Der Anschluss richtet sich nach den allgemein gültigen Tarifen.
Pflicht der Versorger, die Einwohner ihres Versorgungsgebietes an die Netze wie Kanal und Wasser anzuschließen und somit zu versorgen.
Der Anschluss richtet sich nach den allgemein gültigen Tarifen.