• Steuervorteil durch Abschreibungen

    Bis zu 49 % Abschreibung in den ersten 10 Jahren

    Mehr erfahren

Abschreibung für ERL Immobilien

Kapitalanleger, die jetzt in eine neue Mietwohnung investieren, profitieren von besten Abschreibungsmöglichkeiten.

AfA, Sonderabschreibung und Wachstumschancengesetz – diese drei Begriffe sollten Kapitalanleger kennen. Zusätzlich zur AfA gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau mit dem Standard QNG.

Das Wachstumschancengesetz sieht eine degressive Abschreibung in Höhe von 5 % für vermietete Wohnungen vor. Diese stellt eine Alternative zur linearen Abschreibung in Höhe von 3 % dar und soll somit einen Anreiz für eine Investition bieten.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Abschreibung erfüllt sein:*

  • Zeitpunkt des Bauantrags: Der Bauantrag für das abschreibungsfähige Gebäude muss nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 – statt wie bisher geplant bis zum 1. Januar 2027 – gestellt worden sein bzw. gestellt werden.
  • Energieeffizienz: Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass das Gebäude die Kriterien eines „Effizienzhauses 40“ erfüllt. Dies muss durch das QNG-Zertifikat (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) belegt sein. Auch daran ändert sich nichts.
  • Baukostenobergrenze: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 5.200 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen (gilt für Objekte, die nach dem 30.09.2023 erworben wurden bzw. werden) – bisher lag die Obergrenze bei 4.800 Euro.
  • Bemessungsgrundlage: Die Sonderabschreibung betrug bisher 5 % aus 2.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Nun wird sie auf 5 % aus 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöht (gilt für Objekte, die nach dem 30.09.2023 erworben wurden bzw. werden).
  • Vermietung: Das Objekt muss mindestens zehn Jahre lang nachweisbar vermietet sein.

* Stand: Juni 2024, es handelt sich hierbei nur um einem Gesetzesentwurf, Änderungen vorbehalten

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wir nehmen gerne Kontakt mit Ihnen auf und beraten Sie zu unseren Angeboten.
Ihre Anfrage wurde erfolgreich verschickt
Wir melden uns so schnell wie möglich per E-Mail bei Ihnen. Falls Sie zwischenzeitlich noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an oder informieren Sie sich auf unserer Website zu weiteren Angeboten.

Durch eine geschickte Kombination aus Sonder-AfA, degressiver AfA und linearer AfA ist eine Abschreibung von bis zu 51 % in den ersten zehn Jahren möglich. Foto-Quelle: ERL Immobiliengruppe

Unsere TOP 4 Finanzvorteile mit ERL-Immobilien

Betreutes Wohnen Deggendorf

Für dieses Objekt ist Kombination von Sonderabschreibung und degressiver AfA möglich.

In Deggendorf entstehen zwei Häuser für Betreutes Wohnen. Die 83 Betreuten Ein- bis Drei-Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen von ca. 31 m² bis ca. 86 m² werden stilvoll, modern und ökologisch im „KfW-40-Effizienzhaus-Standard Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ gebaut – eine nachhaltige und besonders energiesparende Bauweise.

Eine Kombination der degressiven Abschreibung und der Sonder-AfA ist möglich und bietet einen immensen Steuervorteil für das Betreute Wohnen in Deggendorf.

Manuela Hochstetter

"Das Wachstumschancengesetz bietet große Steuervorteile für Kapitalanleger."

Manuela Hochstetter
Beratung und Verkauf
Jetzt Termin vereinbaren!

Betreutes Wohnen Plus Emskirchen

Für dieses Objekt ist Kombination von Sonderabschreibung und degressiver AfA möglich.

Im Ziegelhüttenweg in Emskirchen entsteht bis ca. Herbst/Winter 2026 ein Gebäude für die Wohnformen Betreutes Wohnen Plus, Betreutes Wohnen und Personalwohnen.
Im Betreuten Wohnen Plus werden 92 Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen mit Wohnflächen von ca. 27 m² bis ca. 51 m² zu finden sein. Diese werden stilvoll, modern und ökologisch im „KfW-40-Effizienzhaus Standard Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ gebaut – eine nachhaltige und besonders energiesparende Bauweise. Die Wohnungsgrößen sind an die Bedürfnisse der älteren Bewohner angepasst.

Wir haben uns für eine Pflegeimmobilie von ERL entschieden, weil wir von Anfang an das Gefühl hatten, dass hier nicht nur der Verkäufer „sein Schäfchen ins Trockene bringen“ will, sondern dass den Wünschen und Bedürfnissen aller Beteiligten optimal entsprochen wird. Und so war es dann auch, die Beratung war äußerst zuvorkommend, alle nötigen Informationen waren fundiert und bestens aufbereitet, alle Abläufe bis zum Kauf und darüber hinaus unkompliziert und transparent.

Eheleute Hoffmann

Personalwohnungen Fuchstal

Für diese Wohnungen kann die degressive Abschreibung geltend gemacht werden.

Im „Lebens- und Gesundheitszentrum“ in Fuchstal sind 13 Personalwohnungen entstanden. Die 13 Ein- bis Drei-Zimmer-Personalwohnungen mit Wohnflächen von 39 m² bis 78 m² werden stilvoll, modern und ökologisch gebaut. Die Personalwohnungen stellen nicht nur für den Betreiber der Einrichtung mit insgesamt 92 Pflegeplätzen einen Vorteil bei der Personalakquise und für Mitarbeiter einen großen Pluspunkt aufgrund der kurzen Wege dar. Kapitalanleger profitieren durch einen 25-Jahres-Betreibermietvertrag mit einer Verlängerungsoption von fünf Jahren von sicheren Mieteinnahmen.

Silvia Reitberger

"Kombinieren Sie die degressive Abschreibung mit der Sonder-AfA für immense Steuervorteile."

Silvia Reitberger
Beratung und Verkauf
Jetzt Termin vereinbaren!

Restwert nach Abschreibung

Beispielberechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz ist eine Abschreibung bis 49 % nach den ersten 10 Jahren möglich.

Erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Projekte

Ihre Anfrage wurde erfolgreich verschickt
Wir melden uns so schnell wie möglich per E-Mail bei Ihnen. Falls Sie zwischenzeitlich noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an oder informieren Sie sich auf unserer Website zu weiteren Angeboten.

ERL Immobiliengruppe
Oberer Stadtplatz 18, 94469 Deggendorf

Telefon: 0991 370 60 80
E-Mail: beratung@erl.de