Wertminderung von Anlagevermögen, die steuerrechtlich zu ermitteln sind.
Jede vermietete oder verpachtete Immobilie ist einer fortwährenden Abnutzung ausgeliefert, die den Wert der Immobilie mindert. Der Immobilienbesitzer kann die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Immobilien – auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt – absetzen. Dadurch wird nicht nur von den Mieteinnahmen, sondern auch von der steuerlichen Absetzbarkeit der Bau- oder Anschaffungskosten und deren Nebenkosten profitiert.